Leistungen für den Mittelstand

Sie sind Unternehmer aus Leidenschaft und möchten sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren?

Der immer mehr und vielfach überbordende Bürokratismus, Lieferkettengesetz, Datenschutz, Umweltschutz oder auch IT-Sicherheit fressen die Zeit und auch oft genug die Nerven. Deshalb ist es an der Zeit, diese zermürbenden Aufgaben zu delegieren.
Weil niemand auf all diesen Gebieten Spezialist sein kann, nehmen wir Ihnen bürokratische Hindernisse ab, unterstützen und entlasten den Chef, das Team, das Unternehmen.
Unsere Beratungskompetenz:
 
  • betriebswirtschaftliche Analyse, beispielhaft: Welche Geschäftsbereiche lassen sich in Ihrem Betrieb definieren; welche Produktivität liegt je Geschäftsbereich vor; wo liegt der Break even in der Produktion, wie ist die Produktivität einzelner Maschinen, aber auch: wie flexibel kann auf Auftragsschwankungen reagiert werden; welche Kennziffern können ermittelt werden, um die knappen Ressourcen dort einzusetzen, wo sie den meisten Nutzen bringen; was-wäre-wenn-Berechnungen zu alternativen Produktionsmaschinen, Investitionen in IT, Markterweiterungskosten, Markterschliessungskosten etc.
  • Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, beispielhaft: Welches ist der grösste Engpass, der das Unternehmen in seiner Entwicklung hemmt oder der es gar gefährdet? Ist es die Liquidität, Personalmangel, Auftragsmangel, Rohstoffkosten, Energiekosten u.v.m.. Welche Maßnahmen können kurzfristig getroffen werden? Was ist zu beachten in der Beseitigung des grössten Engpasses? Hat die Restrukturierung Einfluß auf das Personal, die Gesellschafter, die Kreditgeber und wie lassen sich alle einbinden, so dass sie alle die Erneuerung mit unterstützen?
  • Datenschutzrecht und Datensicherheit beispielhaft: Gibt es im Betrieb Fälle, die ein Handeln nach der DSGVO erforderlich machen? Wo liegen diese? Welches sind die vorrangigen Aufgaben, die bzgl. Datenschutz und Datensicherheit im Betrieb zu erledigen sind? Welche Gefahr läuft der Betrieb, wenn er gehackt wird? Was und wann muss an die Datenschutzbehörde berichtet werden? Wann wird ein AVV-Vertrag mit Auftraggebern oder Auftragnehmern benötigt? Was muss geregelt werden zwischen Auftraggeber und  Auftragnehmer bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten? Mitarbeitern soll Homeoffice ermöglicht werden, geht das überhaupt nach der DSGVO und was muss dabei beachtet werden?
  • Prozessoptimierung auch unter ökologischen Gesichtspunkten beispielhaft: Wird die Produktion der Fertigungstiefe und Fertigungsbreite entsprechend geplant? Werden Aufträge in Kleinserie, Prototypen oder mittlere Serien optimal geplant? Wie kann im Beriebsablauf die Umwelt geschützt und damit auch Geld gespart werden? (Da gibt es tatsächlich viele Möglichkeiten, auch ohne dass man Zuschüsse beantragt!) In welchen Bereichen bieten sich Öko-profitable Änderungen an? Wann und in welcher Höhe rechnen sich unterschiedliche Ökologieinvestitionen? 
  • Investitionsprüfung beispielhaft: Kosten/Nutzenrechnung unterschiedlicher Investitionsmöglichkeiten, Auswirkungen auf den Betriebsablauf, Return on Investment Betrachtung usw.. Die Investitonsprüfung wird vielfach begleitend zur betriebswirtschaftlichen Analyse durchgeführt.
  • Bankengesprächsbegleitung beispielhaft: Wie werden die Bankgespräche vorbereitet? Mit welchen Fragen durch Kreditgeber ist zu rechnen? Wie managed man die Risikoabsicherung, über persönliche Bürgschaften, Sicherungsübereignung, Fremdbürgschaften etc.? Welche Auswirkungen haben Sicherungsübereignungen? Spielt das Vermieterpfandrecht eine Rolle bei meinen Investitionen?
Eine passgenaue Analyse und ein Masterplan sind gut. Wir lassen Sie mit der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen nicht allein. Wir begleiten den gesamten Prozess von Beginn an mit und in Ihrem Unternehmen. Falsche Entscheidungen sind teuer. Deshalb ist die kombinierte Berücksichtigung juristischer und betriebswirtschaflticher Aspekte vor wichtigen Entscheidungen unbedingt notwendig.

 

Ein Ausfall der Geschäftsführung kann unverhofft, gewollt oder ungewollt entstehen. Zur Herstellung der Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ist ein erfahrener, sturmerprobter und mit unternehmerischem Gespür und analytischen Fähigkeiten ausgestatteter Interimsgeschäftsführer die Lösung. Sprechen Sie uns an, gern vereinbaren wir wie in allen Fällen vorab ein NDA.

Was ist ein Unternehmen wert? Wie kann man eine Nachfolge regeln? Mit Hilfe anerkannter Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der Käufer- und Verkäuferinteressen wird ein plausibler Unternehmenswert ermittelt. Finanzierungsfragen, Integrationskosten, Gewinnerwartung und Zukunftserwartungen gehören ebenso in die Wertermittlung mit hinein. Zusammen entwickeln wir Ihre Kaufs- oder Verkaufsstrategie und steigern damit die Chancen für Ihre Transaktion.

Neben der rein wirtschaftlichen Betrachtung einer Nachfolgeregelung unterstützen wir besonders auch auf der emotionalen Ebene zwischen abgebendem Chef und nachfolgendem Chef. Wie das beispielsweise Herr Vockel mit seinem Nachfolger im IT-Unternehmen portavice gelöst hat hören Sie hier in einem Podcast der Scaling Champions. Wie führe ich den Nachfolger in seine Aufgaben ein, welche Regeln sollten definiert werden für den Übergabeprozess? Welche Interessen hat der Nachfolger? Wie gehe ich als abgebender Chef mit dem Gefühl loslassen zu müssen eigentlich um?

 

Ein Mediationsverfahren ist oftmals für Parteien in einer Situation, in der eine Vereinbarung zu treffen ist (oftmals eine Konfliktsituation, aber auch häufig in Verhandlungssituationen zu Nachfolgeregelungen oder bei Vertragsverhandlungen) ein vorteilhafter Weg zur Lösungsfindung. Anders als in einem Gerichtsprozess gibt es in diesem Verfahren keinen Richter, dem die Parteien schlussendlich ausgeliefert sind. In einem Mediationsverfahren erarbeiten die Parteien zu jeder Zeit auf freiwilliger Basis mit Hilfe des Mediators Lösungen für ihre Verhandlung/ihren Konflikt/ihren Vertrag. Dabei entscheiden die Parteien selbst, was in diesem Verfahren verhandelt wird und was nicht.

Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, eine zukunftsorientierte Konfliktlösung für beide Seiten zu schaffen. Ein Gerichtsverfahren ist regelmäßig nicht dazu geeignet, Konflikte zu lösen, dort werden Konflikte entschieden. Zu einer Lösung eines Konfliktes gehört es aber, dass beide Parteien dieser Lösung zustimmen und mit ihr in die Zukunft gehen können. Das ist das Ziel des Mediationsverfahrens. 

Wilhelm Vockel ist Mitglied des Mediatorenpools der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.

Haben Sie Konflikte zwischen Parteien im Unternehmen, z.B. zwischen Mitarbeitern oder zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten oder zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder auch zwischen Führungskräften oder in der Unternehmensleitung mit der Unternehmensnachfolge, ist eine Mediation als unbürokratisches, flexibles Verfahren mit hoher Erfolgsquote zu empfehlen. Sprechen Sie uns an.