Leistungen für den Mittelstand

Sie sind Unternehmer aus Leidenschaft und möchten sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren?

Immer mehr und oft überbordende Bürokratismus, Lieferkettengesetz, Datenschutz, Umweltschutz oder auch IT-Sicherheit fressen Zeit und oft genug auch Nerven. Deshalb ist es an der Zeit, diese lästigen Aufgaben zu delegieren.
Weil niemand Spezialist auf allen Gebieten sein kann, nehmen wir Ihnen bürokratische Hürden ab, unterstützen und entlasten den Chef, das Team, das Unternehmen.
Unsere Beratungskompetenz:
 
  • betriebswirtschaftliche Analysen, z.B.: Welche Geschäftsfelder lassen sich in Ihrem Unternehmen definieren; Wie hoch ist die Produktivität je Geschäftsfeld; wo liegt die Gewinnschwelle in der Produktion, wie hoch ist die Produktivität einzelner Maschinen, aber auch: Wie flexibel kann auf Auftragsschwankungen reagiert werden; welche Kennzahlen lassen sich ermitteln, um die knappen Ressourcen dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen; Was-wäre-wenn-Berechnungen zu alternativen Produktionsmaschinen, Investitionen in IT, Markterweiterungskosten, Markterschliessungskosten etc.
  • Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, z.B.: Was ist der größte Engpass, der das Unternehmen in seiner Entwicklung hemmt oder gar gefährdet? Ist es die Liquidität, Personalmangel, Auftragsmangel, Rohstoffkosten, Energiekosten etc.. Welche Maßnahmen können kurzfristig ergriffen werden? Was ist bei der Beseitigung des größten Engpasses zu beachten? Hat die Restrukturierung Auswirkungen auf die Mitarbeiter, die Gesellschafter, die Kreditgeber und wie können alle so eingebunden werden, dass sie die Erneuerung mittragen?
  • Datenschutzrecht und Datensicherheit z.B.: Gibt es im Unternehmen Fälle, die ein Handeln nach der DSGVO erfordern? Wo liegen diese? Welches sind die vorrangigen Aufgaben, die in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit im Betrieb zu erledigen sind? Welches Risiko besteht für das Unternehmen, wenn es gehackt wird? Was muss wann an die Datenschutzbehörde gemeldet werden? Wann ist ein AVV-Vertrag mit Auftraggebern oder Auftragnehmern erforderlich? Was muss zwischen Auftraggeber und  Auftragnehmer hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt werden? Mitarbeiter sollen die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten ist das nach der DSGVO überhaupt möglich und was ist dabei zu beachten?
  • Prozessoptimierung auch unter ökologischen Gesichtspunkten: Wird die Produktion entsprechend der Fertigungstiefe und -breite geplant? Werden Aufträge für Kleinserien, Prototypen oder mittlere Serien optimal geplant? Wie kann im Beriebsablauf die Umwelt geschont und damit Geld gespart werden? Hier gibt es viele Möglichkeiten, auch ohne Fördermittel zu beantragen. In welchen Bereichen bieten sich öko-profitable Veränderungen an? Wann und in welcher Höhe rechnen sich unterschiedliche ökologische Investitionen? 
  • Investitionsprüfung, z.B.: Kosten-Nutzen-Rechnung verschiedener Investitionsmöglichkeiten, Auswirkungen auf den Betriebsablauf, Return on Investment Betrachtung etc.. Die Investitonsprüfung wird häufig begleitend zur betriebswirtschaftlichen Analyse durchgeführt.
  • Begleitung von Bankgesprächen beispielhaft: Wie werden Bankgespräche vorbereitet? Mit welchen Fragen der Kreditgeber ist zu rechnen? Wie wird die Risikoabsicherung durch persönliche Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Drittbürgschaften etc. gehandhabt? Wie wirken sich Sicherungsübereignungen aus? Spielt das Vermieterpfandrecht für meine Investition eine Rolle?
Eine maßgeschneiderte Analyse und ein Masterplan sind gut. Bei der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen lassen wir Sie nicht allein. Wir begleiten den gesamten Prozess von Anfang an mit und in Ihrem Unternehmen. Fehlentscheidungen sind teuer. Deshalb ist die kombinierte Betrachtung rechtlicher und betriebswirtschaflticher Aspekte vor wichtigen Entscheidungen unerlässlich.

Ein Ausfall der Geschäftsführung kann unerwartet, gewollt oder ungewollt eintreten. Um die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens wieder herzustellen ist ein erfahrener, gestandener Interimsgeschäftsführer mit unternehmerischem Gespür und analytischen Fähigkeiten die Lösung. Sprechen Sie uns an, gern vereinbaren wir vorab ein NDA.

Was ist ein Unternehmen wert? Wie kann die Nachfolge geregelt werden? Mit Hilfe anerkannter Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der Interessen von Käufer und Verkäufer wird ein plausibler Unternehmenswert ermittelt. Finanzierungsfragen, Integrationskosten, Ertrags- und Zukunftserwartungen fliessen ebenfalls in die Wertermittlung ein. Gemeinsam entwickeln wir Ihre Kauf- oder Verkaufsstrategie und erhöhen so die Erfolgschancen Ihrer Transaktion.

Neben der rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung einer Nachfolgeregelung unterstützen wir insbesonders auch auf der emotionalen Ebene zwischen scheidendem und nachfolgendem Chef. Wie dies beispielsweise Herr Vockel mit seinem Nachfolger im IT-Unternehmen portavice gelöst hat, hören Sie hier in einem Podcast der Scaling Champions. Wie führe ich den Nachfolger in seine Aufgaben ein, welche Regeln sollten für den Übergabeprozess definiert werden? Was sind die Interessen des Nachfolgers? Wie gehe ich als abgebender Chef mit dem Gefühl des Loslassens um?

Ein Mediationsverfahren ist für Parteien in einer Situation, in der eine Einigung erzielt werden soll (häufig in einer Konfliktsituation, aber auch in Verhandlungssituationen bei Nachfolgeregelungen oder bei Vertragsverhandlungen), oft ein vorteilhafter Weg zur Lösungsfindung. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren gibt es keinen Richter, dem die Parteien letztlich ausgeliefert sind. In einem Mediationsverfahren erarbeiten die Parteien auf freiwilliger Basis mit Hilfe des Mediators Lösungen für ihre Verhandlung/ihren Konflikt/ihren Vertrag. Dabei entscheiden die Parteien selbst, was in diesem Verfahren verhandelt wird und was nicht.

Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, eine für beide Seiten zukunftsweisende Konfliktlösung zu schaffen. Ein Gerichtsverfahren ist regelmäßig nicht geeignet, Konflikte zu lösen, dort werden Konflikte entschieden. Zu einer Konfliktlösung gehört aber, dass beide Parteien mit dieser einverstanden sind undd mit ihr in die Zukunft gehen können. Dies ist das Ziel des Mediationsverfahrens. 

Wilhelm Vockel ist Mitglied des Mediatorenpools der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Die Mediationsordnung der IHK finden Sie hier.

Bei Konflikten zwischen Parteien im Unternehmen, z.B. zwischen Mitarbeitern oder zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten oder zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder auch zwischen Führungskräften oder in der Unternehmensleitung bei der Unternehmensnachfolge, empfiehlt sich die Mediation als unbürokratisches, flexibles Verfahren mit hoher Erfolgsquote. Sprechen Sie uns an.